Was sich nach der Koordinierungsphase ändert
Während der Koordinierungsphase werden Angebote schrittweise verarbeitet. Danach können noch Restplätze in einem nachgelagerten Verfahren vergeben werden.
Ob und für welche Bewerbungen du am koordinierten Nachrücken teilnehmen kannst, richtet sich nach den jeweils geltenden Regeln des Verfahrens.
Sommersemester 2027
Hochschulstart nennt für das Sommersemester 2027 den 24. Februar 2027 als Ende der Koordinierungsphase und den 25. Februar 2027 als Beginn der Anmeldephase für das koordinierte Nachrücken.
Weitere konkrete Bereitstellungstermine waren am 9. Oktober 2026 teilweise noch als „tba“ ausgewiesen.
Nicht mit Losverfahren verwechseln
Zusätzliche Restplatz- oder Losverfahren einzelner Hochschulen können unabhängig davon existieren. Sie sind nicht automatisch Bestandteil deiner regulären Hochschulstart-Bewerbung.